Dooring-Unfälle ausdrücklich erwünscht? Fährt der Radfahrer zu weit rechts (also auf dem Radstreifen), so kann er durch eine überraschend öffnende Autotür gefährdet werden. Fährt er außerhalb des Gefahrenbereichs, so winkt ein Bußgeld: "Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren: 15€". Regeltreue bringt hier besondere Gefahren mit sich - danke, Königs Wusterhausen! Eichenallee, 14.12.2014
Thomas 16.12.2014, 1081 Aufrufe, 0 Kommentare
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