Radstreifen mit geringer Breite in der Torgauer Straße, Baujahr ca. 2010. Hier wird suggeriert, dass Kraftfahrzeuge Radfahrer gefahrlos überholen können. Dabei wird "übersehen", dass Gerichte immer wieder konkrete Vorgaben für das Überholen von Radfahrern gemacht haben. Denen zufolge dürfen Radfahrer ca. 80 cm Abstand zur Bordsteinkante halten und sollen mit ca. 1,50 Metern Abstand überholt werden. 25.11.2012, Berlin Schöneberg, Torgauer Straße
Thomas 27.11.2012, 984 Aufrufe, 0 Kommentare
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