Widerspruch gegen die Radwegbenutzungspflicht? Das dürfte hier Erfolgschancen haben, denn das Blau besteht erst etwa seit Mai 2013, die Widerspruchsfrist (ab persönlicher Betroffenheit) beträgt ein Jahr. Dieser Radwegneubau verstößt gegen alle Regeln der Kunst und provoziert geradezu tödliche Unfälle mit rechtsabbiegenden Lkw. 3.6.2013
Thomas 03.06.2013, 1090 Aufrufe, 0 Kommentare
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