Radwegbenutzungspflicht endet an der Stadtgrenze: Während die Stadt Berlin Benutzungspflichten nur dort anordnet, wo sie sie für notwendig hält (laut gesetzlicher Vorgabe sollte das bei
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Radwegbenutzungspflicht endet an der Stadtgrenze: Während die Stadt Berlin Benutzungspflichten nur dort anordnet, wo sie sie für notwendig hält (laut gesetzlicher Vorgabe sollte das bei besonderer Gefahrenlage der Fall sein), sind in brandenburgischen Orten oft fast alle Gehwege an größeren Straßen für Radfahrer benutzungspflichtig - unabhängig von der Geh- oder Radwegbeschaffenheit und der Verkehrsbelastung der Fahrbahn. Lichtenrade / Großziethen, 7.9.2014
Thomas 11.09.2014, 1163 Aufrufe, 0 Kommentare
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