Radweg in Erkner: In der Bahnhofstraße hat man die bisher dort vorhanden, ca 1 Meter breiten "Schutzstreifen" entfernt. Zum Vergleich: Auf normalen Fahrbahnen gehen Gerichte davon aus, dass Radfahrer mit einem Abstand von mindestens 1,50 Metern überholt werden müssen. Nun gibt es einen - bislang nicht benutzungspflichtigen Bürgersteigradweg, der zum Gehweg keine Abgrenzung hat. Alles etwas eng, aber hauptsache "der Verkehr" fließt. 28.4.2012
Thomas 11.05.2012, 1251 Aufrufe, 0 Kommentare
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