Kreisverkehr und Radweg: Als man den Kreisverkehr in Deutschland (wieder) einführte, hat man keine weiteren Regeln für Radfahrer auf den umkreisenden Radwegen bzw. für Fußgänger definiert.
Und so biegt ein aus dem Kreisverkehr ausfahrendes Fahrzeug ab und muss dabei Fußgänger und Radfahrer durchlassen, während ein in den Kreisverkehr einfahrendes Fahrzeug diese Pflichten nicht hat, da es nicht abbiegt.
Außerorts wird in Kreisverkehren auf den Radwegen gerne ein "Vorfahrt gewähren" installiert. Wartepflichtig sind nun sowohl aus dem Kreisverkehr ausfahrende Fahrzeuge als auch Radfahrer auf dem Radweg.
Zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan, 07/2013
Thomas 02.08.2013, 1118 Aufrufe, 0 Kommentare
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