Neuer Schutzstreifen für Radfahrer in der Seelenbinderstraße in Köpenick. Spätestens, wenn hier eine Straßenbahn fährt, wird dieser Streifen regelmäßig von Pkw mitgenutzt, z.B. um die Bahn zu überholen oder im Haltestellenbereich vorbeizufahren. Und während ohne Schutzstreifen der Überholabstand ggü. Radfahrern ca 1,50 Meter betragen sollte, ist nun das Nahüberholen gesetzlich erlaubt und das zu weit rechte Fahren (im Türöffnungsbereich parkender Pkw) von Radfahrern erwünscht. Dass der Schutzstreifen irgendwann in einen Parkstreifen übergeht, muss nicht extra erwähnt werden. Sicherheit geht eben vor. 30.9.2012
Thomas 01.10.2012, 1060 Aufrufe, 0 Kommentare
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