Und nun? Der Radweg ist benutzungspflichtig und mündet in ein kurzes Stück Fußweg. Etwa 50 Meter später beginnt wieder eine Benutzungspflicht. Wer hier auf dem Fußweg weiterfährt und einen Unfall hat, hat ein Problem. Wer hier auf die Fahrbahn wechselt, um kurz später wieder auf den Radweg zu wechseln, wird wiederum auf wenig Verständnis stoßen.
Thomas 08.10.2008, 1478 Aufrufe, 0 Kommentare
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