Für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen und Rechts-vor-Links: Wer als Radfahrer in Gegenrichtung einer Einbahnstraße fährt, die für den Radverkehr freigegeben ist, hat Vorfahrt gegenüber von links kommenden Fahrzeugen. Da nicht jeder immer an die Freigabe denkt, kann es nicht schaden, durch eine Beschilderung nochmals auf Rechts vor Links hinzuweisen. Hentigstraße, Berlin Karlshorst, 19.8.2014
Thomas 23.08.2014, 849 Aufrufe, 0 Kommentare