"Benutzungspflicht hier aufgehoben - Radfahren auf der Fahrbahn ist zulässig", so steht es auf Schildern in der Puschkinallee in Berlin.
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"Benutzungspflicht hier aufgehoben - Radfahren auf der Fahrbahn ist zulässig", so steht es auf Schildern in der Puschkinallee in Berlin. Kaum eine Regel verursacht mehr Probleme zwischen Auto- und Radfahrern. Radfahrer, die STVO-konform neben einem Radweg auf der Fahrbahn fahren, werden auf der Fahrbahn angehupt, angeschrien und nicht selten absichtlich gefährdet. Dass man in den Straßen auf STVO-Grundlagen hinweisen muss, ist traurig, aber leider nötig. 14.6.2016, Berlin
Thomas 08.07.2016, 925 Aufrufe, 0 Kommentare
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