Situation gegenüberliegende Seite: Der auf dem Gehweg geführte benutzungspflichtige Radweg in Fahrtrichtung wird durch ein Zeichen 240 am Baugerüst zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg, obwohl dafür offensichtlich die Voraussetzungen fehlen.
Schlimmer noch die hier abgebildete Seite GEGEN die Fahrtrichtung. Ein Zeichen 237+ENDE beendet hier einen nie vorhandenen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg und wandelt ihn in einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/Radweg um. Hier müssen sich also - nähme man die Beschilderung ernst - Radfahrer zwangsweise auf der richtigen und falschen Seite in einen Gerüsttunnel zusammen mit Fußgängern zwängen.
Michael Stoß 03.04.2012, 1026 Aufrufe, 0 Kommentare
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