Zwar ist der Radweg benutzungspflichtig und ist somit ein Sonderweg, der tabu ist für andere Verkehrsteilnehmer (auch beim Ausweichen). Dennoch ist seine Abgrenzung zur Fahrbahn gestrichelt. Auch ohne Benutzungspflicht (blaues Schild) würde wohl jeder Radfahrer den Schutzstreifen nutzen- warum hat man sie hier überhaupt angeordnet, obwohl der Radweg nicht von der Fahrbahn abgetrennt ist?
Thomas 08.10.2008, 1564 Aufrufe, 0 Kommentare
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