Zwar ist der Radweg benutzungspflichtig und ist somit ein Sonderweg, der tabu ist für andere Verkehrsteilnehmer (auch beim Ausweichen). Dennoch ist seine Abgrenzung zur Fahrbahn gestrichelt. Auch ohne Benutzungspflicht (blaues Schild) würde wohl jeder Radfahrer den Schutzstreifen nutzen- warum hat man sie hier überhaupt angeordnet, obwohl der Radweg nicht von der Fahrbahn abgetrennt ist?
Thomas 08.10.2008, 1559 Aufrufe, 0 Kommentare
1107 1200x900 Px, 21.12.2017
1179 1200x900 Px, 21.12.2017
1069 1200x900 Px, 21.12.2017
1063 1200x900 Px, 21.12.2017