Typische Radwegsituation, hier beispielhaft in Niederfinow. Hier fährt kaum ein Auto - und wenn, dann innerhalb des Ortes auch nicht so schnell, dennoch müssen Radfahrer den linksseitigen Rad- und Fußweg benutzten. Anwohner werden hier beim Verlassen ihrer Grundstücke gefährdet, Radfahrer von ausfahrenden Fahrzeugen. Durch das Wechseln auf den linksseitigen Radweg, der über die Fußgängerinsel im Bild geschehen soll, wird eine Kreuzungssituation geschaffen - statt auf der Fahrbahn zu bleiben, muss man sie queren um den "Radweg" zu erreichen und wieder zu verlassen. Dass Fußgänger hier nicht nebeneinander gehen können oder sonst Stress vorprogrammiert ist, versteht sich von selbst. Die Verkehrsplaner haben hier gegen die Verwaltungsvorschriften der STVO verstoßen, die benutzungspflichtige Radwege nur an vielbefahrenen Straßen und linksseitige Radwege nur in besonderen Gefahrensituationen erlaubt. Beides ist nicht mal im Ansatz gegeben.
Thomas 02.10.2008, 1969 Aufrufe, 1 Kommentar
Lobenswert - aber illegal: der/die Radfahrer/in im Bild fährt auf der Fahrbahn :-)
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