"Benutzungspflicht hier aufgehoben - Radfahren auf der Fahrbahn ist zulässig", so steht es auf Schildern in der Puschkinallee in Berlin. Kaum eine Regel verursacht mehr Probleme zwischen Auto- und Radfahrern. Radfahrer, die STVO-konform neben einem Radweg auf der Fahrbahn fahren, werden auf der Fahrbahn angehupt, angeschrien und nicht selten absichtlich gefährdet. Dass man in den Straßen auf STVO-Grundlagen hinweisen muss, ist traurig, aber leider nötig. 14.6.2016, Berlin Thomas
Neue Benutzungspflicht in der Puschkinallee. Bisher konnten Radfahrer hier zwischen Radweg und Fahrbahn wählen. Allerdings gibt es an der Kreuzung zur Elsenstraße (weiter hinten im Bild) keine Geradeausspur, obwohl Radfahrer geradeaus fahren können. Also hat man vor ca. einem Jahr eine "besondere Gefahrenlage" erkannt und die Radfahrer verpflichtet, im Kreuzungsbereich den Radweg zu benutzen. Auf eine Auffahrt hat man verzichtet, stattdessen müssen Radfahrer auf der Fahrbahn nun stark abbremsen (erhöhtes Unfallrisiko), zwei 90°-Schlenker vollziehen und dann die Kreuzung auf dem Radweg überqueren (erhöhtes Unfallrisiko). 2.7.2014 Thomas
Dooring-Unfälle ausdrücklich erwünscht? Fährt der Radfahrer zu weit rechts (also auf dem Radstreifen), so kann er durch eine überraschend öffnende Autotür gefährdet werden. Fährt er außerhalb des Gefahrenbereichs, so winkt ein Bußgeld: "Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren: 15€". Regeltreue bringt hier besondere Gefahren mit sich - danke, Königs Wusterhausen! Eichenallee, 14.12.2014 Thomas
Bringen Radstreifen Sicherheit? Wenn sie etwa einen Meter breit sind, wie hier in der Königs Wusterhausener Eichenallee, muss man das verneinen. Nahes Überholen ist legalisiert, die immer wieder geforderten 1,50 Meter Überholabstand wird hier niemand einhalten - die Straßenmarkierung lädt dazu ein. 14.12.2014, Königs Wusterhausen. Thomas
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