"Benutzungspflicht hier aufgehoben - Radfahren auf der Fahrbahn ist zulässig", so steht es auf Schildern in der Puschkinallee in Berlin. Kaum eine Regel verursacht mehr Probleme zwischen Auto- und Radfahrern. Radfahrer, die STVO-konform neben einem Radweg auf der Fahrbahn fahren, werden auf der Fahrbahn angehupt, angeschrien und nicht selten absichtlich gefährdet. Dass man in den Straßen auf STVO-Grundlagen hinweisen muss, ist traurig, aber leider nötig. 14.6.2016, Berlin Thomas
Neue Benutzungspflicht in der Puschkinallee. Bisher konnten Radfahrer hier zwischen Radweg und Fahrbahn wählen. Allerdings gibt es an der Kreuzung zur Elsenstraße (weiter hinten im Bild) keine Geradeausspur, obwohl Radfahrer geradeaus fahren können. Also hat man vor ca. einem Jahr eine "besondere Gefahrenlage" erkannt und die Radfahrer verpflichtet, im Kreuzungsbereich den Radweg zu benutzen. Auf eine Auffahrt hat man verzichtet, stattdessen müssen Radfahrer auf der Fahrbahn nun stark abbremsen (erhöhtes Unfallrisiko), zwei 90°-Schlenker vollziehen und dann die Kreuzung auf dem Radweg überqueren (erhöhtes Unfallrisiko). 2.7.2014 Thomas
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