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Helmpflicht für Radfahrer - ein heiß diskutiertes Thema. Das hier zu sehende Radwegschild hängt sehr tief, der Helm schützt. Beim üblichen Radwegeunfall - Radfahrer landen unter rechtsabbiegenden Lkw - ist die Schutzwirkung des Helmes hingegen eher gering. Königs Wusterhausen, 10.12.2011 Thomas
Radfahren auf dem Zebrastreifen - nicht verboten, aber ohne den Vorrang, den Fußgänger genießen. Radwege auf Fußgängerüberwege zu führen spielt Verkehrsteilnehmer gegeneinander aus. 31.12.2011 Thomas
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