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Bilder von Michael Stoß

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Hier teilt sich an einer Ampelkreuzung die Lückstraße in Berlin in die Fortsetzung Lückstraße (rechts, wenig Verkehr) und Nöldnerstraße (links, Hauptfahrstrom) Für den Radfahrer ist eine Fortsetzung ohne Gefahr scheinbar nur in die Lückstraße möglich, die Nöldnerstraße mit ihrem benutzungspflichtigen Radstreifen erreicht man nur, wenn man sich erst mit dem Linksabbiegerverkehr auseinandersetzt und gleich darauf mit dem (deutlich stärkeren) Fahrzeugstrom in die Nöldnerstraße zwängt.
Hier teilt sich an einer Ampelkreuzung die Lückstraße in Berlin in die Fortsetzung Lückstraße (rechts, wenig Verkehr) und Nöldnerstraße (links, Hauptfahrstrom) Für den Radfahrer ist eine Fortsetzung ohne Gefahr scheinbar nur in die Lückstraße möglich, die Nöldnerstraße mit ihrem benutzungspflichtigen Radstreifen erreicht man nur, wenn man sich erst mit dem Linksabbiegerverkehr auseinandersetzt und gleich darauf mit dem (deutlich stärkeren) Fahrzeugstrom in die Nöldnerstraße zwängt.
Michael Stoß

Verkehr mit dem Fahrrad / Verkehrswege / Radwege (negativ)

1455  3 1024x770 Px, 03.04.2012

Situation gegenüberliegende Seite: Der auf dem Gehweg geführte benutzungspflichtige Radweg in Fahrtrichtung wird durch ein Zeichen 240 am Baugerüst zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg, obwohl dafür offensichtlich die Voraussetzungen fehlen.

Schlimmer noch die hier abgebildete Seite GEGEN die Fahrtrichtung. Ein Zeichen 237+ENDE beendet hier einen nie vorhandenen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg und wandelt ihn in einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/Radweg um. Hier müssen sich also - nähme man die Beschilderung ernst - Radfahrer zwangsweise auf der richtigen und falschen Seite in einen Gerüsttunnel zusammen mit Fußgängern zwängen.
Situation gegenüberliegende Seite: Der auf dem Gehweg geführte benutzungspflichtige Radweg in Fahrtrichtung wird durch ein Zeichen 240 am Baugerüst zu einem gemeinsamen Geh-/Radweg, obwohl dafür offensichtlich die Voraussetzungen fehlen. Schlimmer noch die hier abgebildete Seite GEGEN die Fahrtrichtung. Ein Zeichen 237+ENDE beendet hier einen nie vorhandenen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg und wandelt ihn in einen benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-/Radweg um. Hier müssen sich also - nähme man die Beschilderung ernst - Radfahrer zwangsweise auf der richtigen und falschen Seite in einen Gerüsttunnel zusammen mit Fußgängern zwängen.
Michael Stoß

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